Wäller Sozialdemokraten wollen mehr Transparenz auf dem Wohnungsmakt und gerechtere Mieten

Veröffentlicht am 18.09.2019 in Fraktion

SPD-Kreistagsfraktion beantragt in der nächsten Kreistagssitzung die Erstellung eines Mietspiegels

Ob bei der Anmietung einer neuen Wohnung oder wenn eine Mieterhöhung ins Haus flattert: Viele fragen sich, ob die Miethöhe rechtens und ob sie für die jeweilige Wohngegend überhaupt angemessen ist. Mit Blick auf die „Angemessenheit“ oder auch die „Vergleichbarkeit“ gibt es im Westerwald ein Problem. Im Westerwaldkreis fehlt MieterInnen und VermieterInnen, anders als zum Beispiel im Kreis Altenkirchen, die dafür nötige Referenz – in diesem Falle ein Mietspiegel. Das ist ein Ärgernis und führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Die entsprechende Anwendung des Mietspiegels für den Landkreis Altenkirchen, die einen sogenannten einfachen Mietspiegel haben, ist je nach Ort des Mietobjektes nicht möglich.

Aber auch für Politik und Verwaltung ist ein Mietspiegel ein wichtiges Instrument. Er ermöglicht, Rückschlüsse zu ziehen, inwiefern die Höhe der Kosten der Unterkunft angemessen ist. Bei einer Schieflage kann nachgesteuert werden, indem die Höhe der geleisteten Kosten der Unterkunft angepasst und so die soziale Trennung in einer Stadt vermindert wird.

Für den Westerwald hat bisher noch nie ein Mietspiegel existiert. Seit Jahren tappen wir im Dunkeln, wie sich die Mieten in den unterschiedlichsten Regionen unseres Kreises tatsächlich entwickelt haben. Angesicht der Dynamik und der unterschiedlichen Geschwindigkeiten, mit der sich der Wohnungsmarkt in den letzten Jahren auch bei uns entwickelt hat, sehen die Sozialdemokraten Handlungsbedarf. Daher ist die Erstellung zumindest eines einfachen Mietspielgels wünschenswert und hilft erheblich bei einer Mietanpassung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Ob es im Gegensatz zum einfachen Mietspiegel, der von Kommune, Mieterbund und Eigentümerverband ausgehandelt wird und objektiv die örtliche Mietsituation zutreffend darstellt, gleich ein qualifizierter Mietspiegel, der durch wissenschaftliche Erhebung erstellt und ungleich kostenintensiver ist, sein muss, lassen die Sozialdemokraten bewusst offen. „Unser Ziel ist es, mehr Transparenz und mehr Gerechtigkeit bei den Mieten zu erzielen. Bei aller Kritik, die an Mietspiegeln geübt wird, ist es besser ein solches Dokument zu erarbeiten als weiter im Trüben zu fischen. Die konkrete Ausgestaltung überlassen wir den Fachleuten deren tägliches Geschäft der Wohnungsmarkt ist. Sie wissen selbst am besten, ob ein einfacher Mietspiegel reicht, oder ob wir im Westerwald einen qualifizierten Mietspiegel brauchen“, sagte der stv. Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Thomas Mockenhaupt, anlässlich der Vorstellung des Antrags.

Antragstext:

Der Kreistag befürwortet die Erstellung eines Mietspiegels für den Westerwaldkreis. Er fordert die Verwaltung auf:

  • gemeinsam mit dem Hauseigentümerverband Haus und Grund und dem Mieterschutzbund zu klären, ob ein einfacher Mietspiegel oder ein qualifizierter Mietspiegel aufzustellen ist
  • dem Kreistag das Ergebnis des Gesprächs und eine Kostenschätzung in der nächsten Sitzung vorzustellen
  • die benötigten Mittel in den nächsten Kreishaushalt einzustellen und den Mietspiegel im Laufe des ersten Halbjahrs 2020 zu erarbeiten.

Begründung: erfolgt mündlich

Mietspiegel:

In Deutschland ist der Mietspiegel eine der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau (§§ 558c und 558d BGB). Er dient als Begründung für Mieterhöhungen und wird von Kommunen in Zusammenarbeit mit Mieter- und Vermieterverbänden aufgestellt. Der Mietspiegel bezieht sich räumlich auf das jeweilige kommunale Gebiet. Unterschieden wird zwischen einfachem und qualifiziertem Mietspiegel. Der Mietspiegel stellt die ortsübliche Vergleichsmiete als anerkannte Bezugsgröße zur Verfügung. Es gibt keine Verpflichtung, einen Mietspiegel aufzustellen, deshalb gibt es nicht für jede Kommune eine solche Übersicht.

 
 

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